Allgemeine Reisebedingungen der teamtravel international GmbH

Liebe Kunden von teamtravel,

bitte lesen Sie unsere Reisebedingungen aufmerksam durch. Sie bilden eine wesentliche vertragliche Grundlage zwischen Ihnen und uns.

1. Anmeldung und Buchung der Reise

1.1. Mit der Übersendung unseres freibleibenden Angebotes fordern wir den Kunden auf, uns ein Angebot (Anmeldung) unter Einbeziehung dieser Teilnahmebedingungen zu unterbreiten.

1.2. Der Reisevertrag kommt durch die Reisebestätigung (Annahme) des Angebotes (Anmeldung) durch die teamtravel international GmbH  -nachfolgend: teamtravel- zustande.

1.3. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle anderen in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer. Für deren Vertragsverpflichtungen hat der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einzustehen, sofern er durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung eine entsprechende gesonderte Verpflichtung übernommen hat. Der Anmeldende ist für die Weitergabe der enthaltenen Informationen an seine Mitreisenden/mitangemeldeten Personen verantwortlich.

1.4. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, richten sich die wechselseitig geschuldeten Leistungen allein nach den der jeweiligen Buchung zugrunde liegenden, aktuellen Reisebeschreibungen von teamtravel unter Einschluss der vorliegenden Reisebedingungen sowie den sonstigen Reiseunterlagen (Auftragsbestätigung und verbindliche Anmeldung). Orts- und Hotelprospekte haben lediglich unverbindlichen Informationscharakter und sind ohne Einfluss auf den Inhalt des mit teamtravel geschlossenen Reisevertrages, es sei denn, teamtravel nimmt ausdrücklich darauf Bezug.

2. Zahlung des Reisepreises

2.1. teamtravel und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben worden ist. Die Restzahlung wird vier Wochen vor Reiseantritt fällig, es sei denn in der Ausschreibung ist eine Mindestteilnehmerzahl vorgesehen. In diesem Fall ist die Restzahlung 13 Tage vor Reiseantritt fällig. Sofern der

2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl teamtravel zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist teamtravel berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6. zu belasten.

3. Leistungsänderungen

3.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von teamtravel nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. teamtravel ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.

3.2. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von teamtravel gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten  oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn teamtravel eine solche Reise angeboten hat. Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung von teamtravel zu reagieren oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber teamtravel  reagiert, dann kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Kunde gegenüber teamtravel nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf ist der Kunde in der Erklärung gemäß Ziffer 3.1. in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen.

3.3. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte teamtravel für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.

4. Rücktritt und Kündigung durch teamtravel

4.1. teamtravel kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn sie

4.1.1. in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und

4.1.2 in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt.

Ein Rücktritt ist dem Kunden gegenüber spätestens an dem Tag zu erklären, der dem Kunden in der vorvertraglichen Unterrichtung und der Reisebestätigung angegeben wurde.

Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat Teamtravel unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.

Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, hat Teamtravel unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, Zahlungen des Kunden auf den Reisepreis zurückzuerstatten.

4.2. teamtravel kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung durch teamtravel oder des dazu beauftragten Leistungsträgers nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten durch teamtravel beruht. Kündigt teamtravel, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

4.3. Leistet der Kunde den Reisepreis ganz oder teilweise trotz angemessener Nachfristsetzung nicht, kann teamtravel von dem Reisevertrag zurücktreten und daneben eine Entschädigung in entsprechender Anwendung der Ziffer 5. dieser Bedingungen verlangen.

5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Rücktrittskosten

5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber teamtravel zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert teamtravel den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann teamtravel eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von teamtravel unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

5.3. Die Höhe der Entschädigung bemisst sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. Die Höhe der Entschädigung ist auf Verlangen des Kunden durch teamtravel zu begründen.

5.4. Ist teamtravel infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.

5.5. Das gesetzliche Recht des Kunden gemäß § 651e BGB von teamtravel durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie teamtravel 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung teamtravel bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.

7. Mitwirkungspflichten des Reisenden

7.1. Reiseunterlagen

Der Kunde hat teamtravel oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von teamtravel mitgeteilten Frist erhält.

7.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen

Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Soweit teamtravel infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.

Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von teamtravel vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel teamtravel unter der mitgeteilten Kontaktstelle zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von teamtravel bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.

Der Vertreter von teamtravel ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

7.3. Fristsetzung vor Kündigung

Will ein Kunde/Reisender den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er teamtravel zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von teamtravel verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

7.4. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln und Fristen zum Abhilfeverlangen

7.4.1. Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und teamtravel können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen, nach Aushändigung zu erstatten.

7.4.2. Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich Teamtravel, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Ziff. 7.4.1. innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.

7.5. Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Luftbeförderung

Die Beförderung von Schwangeren kann aufgrund der jeweils aktuellen Sicherheitsbestimmungen des ausführenden Luftfahrtunternehmens von diesem verweigert werden. Bei bestehender Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Luftbeförderung ist teamtravel unverzüglich zu informieren, damit in dem Einzelfall eventuell bestehende Beförderungsbeschränkungen mit dem ausführenden Unternehmen geklärt werden können.

8. Beschränkung der Haftung

8.1. Die vertragliche Haftung von teamtravel für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.

8.2. teamtravel haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von teamtravel sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. teamtravel haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von teamtravel ursächlich war.

9. Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat, Information über Verbraucherstreitbeilegung

9.1. Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber teamtravel geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen.

9.2  teamtravel weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass er nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für teamtravel verpflichtend würde, informiert teamtravel den Kunden hierüber in geeigneter Form. teamtravel weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

9. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet teamtravel, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist teamtravel verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird. Sobald teamtravel weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss teamtravel den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss teamtravel den Kunden über den Wechsel informieren. teamtravel muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot (Gemeinschaftliche Liste, früher „Black List“) ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm

10. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

10.1.  teamtravel wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.

10.2. Der Kunde/Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen (z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten) gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn teamtravel, unzureichend oder falsch informiert hat.

10.3. teamtravel haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde teamtravel mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass teamtravel eigene Pflichten verletzt hat.

11. Allgemeines

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des Reisevertrages im Übrigen.

Die Daten des Kunden werden mittels EDV unter Beachtung des Datenschutzgesetzes aufgenommen, gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe von Kundendaten erfolgt nur soweit dies für die Durchführung der Reise oder aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Maßnahmen erforderlich ist.

Die Kunden sind dafür verantwortlich, die notwendigen Informationen, die für die Organisation der Reise erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen (z.B. gravierende Allergien, Behinderungen, Teilnehmerlisten…).

Die Transportleistungen für den Personenverkehr werden eigenverantwortlich durch konzessionierte Unternehmen durchgeführt. Bitte beachten Sie, dass bei Bussen das Gepäck pro Teilnehmer auf ein Gepäckstück und ein kleines Bordgepäck (insg. 20 Kilo) beschränkt ist. Im Fahrtgastraum gilt Rauch- und Alkoholverbot. Zudem sind die gesetzlichen Lenk- und Schichtzeiten bei Busfahrten gerade bei den An- und Abreisetagen zu beachten. Verkehrs- und witterungsbedingte Verzögerungen bei An- und Abreise sind nicht vorhersehbar.

Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-, Kranken- und Reisegepäckversicherung.

Fällt vor Ort Kurtaxe an, ist diese vor Ort direkt zu bezahlen.

„Im Falle von Klagen von teamtravel gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von teamtravel –Köln- vereinbart“

Reiseveranstalter:

teamtravel international GmbH
Berrenrather Str. 482 a
50937 Köln
Deutschland

Tel: +49-221 299422 40
Fax: +49-221 299422 66
mail(at)team-travel.com
www.team-travel.com

Geschäftsführer: Volker Lauter, Yuji Wendler
HRB Köln 74076
Amtsgericht Köln

©teamtravel international GmbH, Stand: Juli 2018