Allgemeine Reisebedingungen der teamtravel international GmbH
Liebe Kunden von teamtravel,
bitte lesen Sie unsere Reisebedingungen aufmerksam durch. Sie bilden eine wesentliche vertragliche Grundlage zwischen Ihnen und uns, der teamtravel international GmbH, im Folgenden: „teamtravel“.
1. Anmeldung und Buchung der Reise
1.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung), die mündlich, telefonisch, schriftlich, per Fax, per E-Mail oder über unsere Website erfolgen kann, bietet der Kunde der teamtravel den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage seines Angebots sind die von teamtravel vor Vertragsschluss für die Reise zur Verfügung gestellten Informationen (z.B. Reisebeschreibung, Reisepreis und Zahlungsbedingungen) sowie diese Reisebedingungen soweit diese dem Kunden vorliegen und nicht ausdrücklich abweichendes vereinbart wird.
1.2. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch teamtravel an den Kunden zustande, die grundsätzlich formfrei möglich ist, im Allgemeinen aber durch die Buchungsbestätigung erfolgt. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhält der Kunde auf einem dauerhaften Datenträger für alle Reisenden eine Buchungsbestätigung.
1.3. Weicht die Buchungsbestätigung von teamtravel von der Buchung des Kunden ab, so liegt ein neues Angebot von teamtravel vor, an das teamtravel für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Dieses kann der Kunde ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten (z.B. Zahlung des Reisepreises oder Reiseantritt) annehmen.
1.4. Im Falle einer elektronischen Übermittlung des Buchungswunschs gilt ergänzend folgendes:
1.4.1. teamtravel bestätigt dem Kunden unverzüglich den Eingang des Angebots. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Buchungsbestätigung dar und begründet keinen Anspruch auf Zustandekommen des Reisevertrages entsprechend dem Buchungswunsch des Kunden.
1.4.2. Dem Kunden wird der Ablauf des Buchungsvorgangs in der entsprechenden Anwendung erläutert.
1.4.3. Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
1.4.4. Die zur Durchführung der elektronischen Buchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben.
1.4.5. Soweit der Vertragstext von teamtravel gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
1.4.6. Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) “kostenpflichtig bestellen“ oder mit vergleichbarer Formulierung bietet der Kunde teamtravel den Abschluss des Vertrages verbindlich an.
2. Zahlung des Reisepreises
2.1. teamtravel und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben worden ist. Die Restzahlung wird vier Wochen vor Reiseantritt fällig, es sei denn in der Ausschreibung ist eine Mindestteilnehmerzahl vorgesehen. In diesem Fall ist die Restzahlung 13 Tage vor Reiseantritt fällig.
2.2. Zahlungen können bar oder per Überweisung erfolgen.
2.3. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl teamtravel zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist teamtravel berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6. zu belasten.
2.4. Fällt im Zielgebiet eine Kurtaxe an, ist diese vom Kunden/Reisenden vor Ort direkt zu bezahlen.
3. Leistungsänderungen
3.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von teamtravel nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. teamtravel ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
3.2. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von teamtravel gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn teamtravel eine solche Reise angeboten hat. Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung von teamtravel zu reagieren oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber teamtravel reagiert, dann kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Kunde gegenüber teamtravel nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf ist der Kunde in der Erklärung gemäß Ziffer 3.1. in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen.
3.3. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte teamtravel für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.
4. Rücktritt und Kündigung durch teamtravel
4.1. teamtravel kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn sie
4.1.1. in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und
4.1.2. in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt.
Ein Rücktritt ist dem Kunden gegenüber spätestens an dem Tag zu erklären, der dem Kunden in der vorvertraglichen Unterrichtung und der Reisebestätigung angegeben wurde.
Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat Teamtravel unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.
Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, hat Teamtravel unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, Zahlungen des Kunden auf den Reisepreis zurückzuerstatten.
4.2. teamtravel kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung durch teamtravel oder des dazu beauftragten Leistungsträgers nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten durch teamtravel beruht. Kündigt teamtravel, so behält teamtravel den Anspruch auf den Reisepreis; teamtravel muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die teamtravel aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich etwaiger von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
4.3. Leistet der Kunde den Reisepreis ganz oder teilweise trotz angemessener Nachfristsetzung nicht, kann teamtravel von dem Reisevertrag zurücktreten und daneben eine Entschädigung in entsprechender Anwendung von Ziffer 5.3 dieser Bedingungen verlangen.
5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Rücktrittskosten
5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber teamtravel zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.
5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert teamtravel den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann teamtravel eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von teamtravel unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
5.3. Die Höhe der Entschädigung bemisst sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. Die Höhe der Entschädigung ist auf Verlangen des Kunden durch teamtravel zu begründen.
5.4. Ist teamtravel infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat teamtravel unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.
5.5. Das gesetzliche Recht des Kunden gemäß § 651e BGB von teamtravel durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie teamtravel 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung teamtravel bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. teamtravel wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.
7. Mitwirkungspflichten des Reisenden
7.1. Reiseunterlagen
Der Kunde hat teamtravel oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von teamtravel mitgeteilten Frist erhält.
7.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, ist er verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von teamtravel vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel teamtravel unter der mitgeteilten Kontaktstelle zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von teamtravel bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen. Soweit teamtravel infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
Ein Vertreter von teamtravel ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
7.3. Fristsetzung vor Kündigung
Nach Reiseantritt kann der Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der, die Reise erheblich beeinträchtigt, nur kündigen, wenn er teamtravel zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung gesetzt hat und diese ohne Abhilfe verstrichen ist. Eine Fristsetzung ist nicht erforderlich, wenn die Abhilfe von teamtravel verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
7.4. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln und Fristen zum Abhilfeverlangen
7.4.1. Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und teamtravel können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen, nach Aushändigung zu erstatten.
7.4.2. Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich Teamtravel, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Ziff. 7.4.1. innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.
7.5. Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Luftbeförderung
Die Beförderung von Schwangeren kann aufgrund der jeweils aktuellen Sicherheitsbestimmungen des ausführenden Luftfahrtunternehmens von diesem verweigert werden. Bei bestehender Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Luftbeförderung ist teamtravel unverzüglich zu informieren, damit in dem Einzelfall eventuell bestehende Beförderungsbeschränkungen mit dem ausführenden Unternehmen geklärt werden können.
7.6. Übermittlung wichtiger Informationen
Die Kunden sind dafür verantwortlich, die notwendigen Informationen, die für die Organisation der Reise erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen (z.B. gravierende Allergien, Behinderungen, Teilnehmerlisten…).
8. Beschränkung der Haftung
8.1. Die vertragliche Haftung von teamtravel für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.
8.2. teamtravel haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von teamtravel sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. teamtravel haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von teamtravel ursächlich war.
9. Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat,
Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber teamtravel geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen.
10. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet teamtravel, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist teamtravel verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird. Sobald teamtravel weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss teamtravel den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss teamtravel den Kunden über den Wechsel informieren. teamtravel muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot (Gemeinschaftliche Liste, früher „Black List“) ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm
11. Hinweise zu Busreisen
Bitte beachten Sie, dass bei Bussen das Gepäck pro Teilnehmer auf ein Gepäckstück und ein kleines Bordgepäck (insg. 20 Kilo) beschränkt ist. Im Fahrtgastraum gilt Rauch- und Alkoholverbot. Zudem sind die gesetzlichen Lenk- und Schichtzeiten bei Busfahrten gerade bei den An- und Abreisetagen zu beachten. Verkehrs- und witterungsbedingte Verzögerungen bei An- und Abreise sind nicht vorhersehbar.
12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
12.1. teamtravel wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.
12.2. Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen (z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten) gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn teamtravel, unzureichend oder falsch informiert hat.
12.3. teamtravel haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde teamtravel mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass teamtravel eigene Pflichten verletzt hat.
13. Datenschutz
Die Daten des Kunden werden mittels EDV unter Beachtung des Datenschutzgesetzes aufgenommen, gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe von Kundendaten erfolgt nur soweit dies für die Durchführung der Reise oder aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Maßnahmen erforderlich ist. Unsere vollständige Datenschutzerklärung können Sie hier einsehen:
15. Versicherung
Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, einer Kranken- und Reisegepäckversicherung sowie einer Versicherung, die erforderlichenfalls die Deckung der Kosten von Unterstützungsleistungen oder der Rückbeförderung in umfasst.
15. Information über Verbraucherstreitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichen.
teamtravel ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
16. Gerichtsstandsvereinbarung
Im Falle, dass Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, wird für alle Rechtsstreitigkeiten als Gerichtsstand der Sitz von teamtravel –Köln- vereinbart.
Reiseveranstalter:
teamtravel international GmbH
Berrenrather Str. 482 a
50937 Köln
Deutschland
Tel: +49-221 299422 40
Fax: +49-221 299422 66
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Geschäftsführer: Volker Lauter, Yuji Wendler
HRB Köln 74076
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©teamtravel international GmbH, Stand: April 2025